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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2018 - 4 Sa 291/17   

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LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2018 - 4 Sa 291/17 (https://dejure.org/2018,23901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.03.2018 - 4 Sa 291/17 (https://dejure.org/2018,23901)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. März 2018 - 4 Sa 291/17 (https://dejure.org/2018,23901)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.10.1991 - 1 AZR 147/91

    Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Streiks

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2018 - 4 Sa 291/17
    Das bloße Bestreiten seitens der Beklagten erweist sich jedoch vorliegend als unzureichend, da die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig ist für die Tatsachen, aus denen sich ergeben soll, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung gewesen sein soll (BAG v. 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 -, Rz. 21, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.06.1986 - 4 (5) Sa 684/85

    Außendienstmitarbeiter; Fahrzeugüberlassung; Arbeitszeit im Außendienst; Entzug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2018 - 4 Sa 291/17
    Dies deshalb, weil ein Arbeitsverhältnis ein höchstpersönliches Leistungsaustauschverhältnis darstellt, sodass ein Arbeitnehmer nicht einen Teil seiner Tätigkeiten auf andere delegieren darf (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 16.06.1986 - 4 (5) Sa 684/85 - NZA 1987, 669; LAG Köln v. 19.05.1993 - 8 Sa 60/93 - LAGE § 615 BGB Nr. 37).
  • LAG Köln, 19.05.1993 - 8 Sa 60/93

    Arbeitgeber; Annahmeverzug; Verzugslohn; Firmenwagen; Führerschein; Entziehung;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2018 - 4 Sa 291/17
    Dies deshalb, weil ein Arbeitsverhältnis ein höchstpersönliches Leistungsaustauschverhältnis darstellt, sodass ein Arbeitnehmer nicht einen Teil seiner Tätigkeiten auf andere delegieren darf (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 16.06.1986 - 4 (5) Sa 684/85 - NZA 1987, 669; LAG Köln v. 19.05.1993 - 8 Sa 60/93 - LAGE § 615 BGB Nr. 37).
  • LAG Köln, 01.09.2020 - 1 Ta 105/20

    Erfolgsaussicht; Einheit des Verhinderungsfalls

    bb) In der Rechtsprechung wird von diesem Grundsatz teilweise eine Ausnahme gemacht, wenn dem Reisenden ein Chauffeur zur Verfügung steht (LAG Rheinland-Pfalz 29.03.2018 - 4 Sa 291/17 -).
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